NiSV – Verordnung über Strahlenschutz auch für Mikrostromgeräte?
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Was macht die NiSV mit Anwendern von Mikrostromgeräten? (Auch als YouTube-Video! Link am Ende der Beschreibung)
Die NiSV regelt die Anwendung von nichtionisierender Strahlung beim Einsatz am Menschen. Dazu zählen Geräte die Ultraschall, elektrische Ströme, magnetische und elektromagnetische Felder ausgeben.
Schaut man sich die NiSV genauer an, dann wird schnell klar, „Ja!“ auch Mikrostromgeräte fallen unter diese Verordnung, doch mit einer ganz speziellen Einschränkung.
Die NiSV hat die Hürden für den Einsatz von Geräten mit nichtionisierender Strahlung recht hoch gehangen und Verstöße mit Strafen belegt. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden müssen über den Einsatz von solchen Geräten in Kenntnis gesetzt werden und die Anwender sind verpflichtet einen Sachkundenachweis zu erbringen.
Auch die Dokumentation gemäß NiSV ist ein wichtiger Punkt. Hierzu finden Sie eine Vorlage in unsere Video.
YouTube-Video: https://youtu.be/fHZiYSRzY4s
Dokumentation NiSV-Vorlage: https://www.luxxamed.de/download/10563/?tmstv=1669412192
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