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30 Minuten über Lügen im Vorstellungsgespräch mit: Rechtsanwalt Martin J. Warm
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Über das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch, spreche ich heute mit dem Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht Martin J. Warm, aus Paderborn. Ich bin ehrlich gesagt sehr froh, dass ich bei der Suche im verdeckten Arbeitsmarkt diese Art von Gespräch erst zu einem Zeitpunkt führe, an dem man sich persönlich schon etwas besser kennt und Vertrauen zueinander aufgebaut hat. Denn selbst wenn ich rechtlich sicher mit einer Lüge durchkomme, ist das ja keine gute Basis für die zukünftige Zusammenarbeit. Wenn mir ein Personaler eine nicht zulässige Frage stellt, dann interessiert mich vor allem die Motivation dahinter: Setzt sich jemand bewusst über die Regeln hinweg? Und wenn ja, aus bösen oder guten Gründen? Oder war es einfach Unwissenheit? Ich hätte zum Beispiel nicht gewusst, dass die Frage nach dem bisherigen Gehalt auf der roten Liste steht. Da darfst Du Dir ganz frei von der Leber weg eine Zahl ausdenken, was Du verdient hast. Und das ginge sogar schon im Anschreiben! Ungelogen: Bei dieser Art von Lüge, da gehe sogar ich noch mit. 😉 Die Gehaltsfrage nervt eh wie Sau! Vor allen Dingen, wenn sie nur dazu dient, um schnell aussortieren zu können. Oder wenn ich mit einem Gehaltswunsch zu einem Zeitpunkt ins Blaue schießen soll, an dem ich die Aufgabe noch gar nicht konkret kenne.
Lüge kann zum Kündigungsgrund werden
Auf dem klassischen Bewerbungsweg kann das Vorstellungsgespräch zum Katz-und-Maus-Spiel werden, bei dem ich gut aufpassen muss. Denn wenn ich eine zulässige Frage gestellt bekomme und bei der Antwort lüge, dann kann diese Lüge anschließend zum Kündigungsgrund werden.
Wird mir eine unzulässige Frage gestellt, dann habe ich mir am besten vorher überlegt, was ich im Fall der Fälle antworte. Denn Zögern, Schweigen oder auch die Wahrheit, kann mich auch den Job kosten.
Und selbst wenn ich auf eine unzulässige Frage legal mit einer Lüge antworte, bin ich nicht auf der sicheren Seite. Wegen der Lüge kann mir der Arbeitgeber dann zwar nichts anhaben, aber er kann mir andere Päckchen schnüren, um mich wieder los zu werden.
Was genau es mit dem „Päckchen schnüren“ auf sich hat, erfährst Du in dem ersten Podcast, den ich mit Martin im Oktober 2019 aufgenommen habe. Deswegen noch mal mein Rat: Leute kennenlernen, Beziehungen aufbauen, dann erst den Sack zumachen. 😉 Natürlich kannst Du auch auf dem Weg auf die Nase fallen. Das Risiko ist meiner Meinung nach aber deutlich geringer.
Es gilt §7 des Bundesgleichstellungsgesetz
Die Grundlage, auf der wir das Vorstellungsgespräch im Interview beleuchten, ist der §7 des Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG). Krass sperriger Name, oder? 😉 Dieses Gesetz gilt nicht nur für die Bundesverwaltung und die Gerichte des Bundes, sondern strahlt auch auf andere Arbeitsverhältnisse aus. Es gilt also auch, wenn du nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt oder dort gerade in einem Bewerbungsprozess bist.
Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch
Fragen zu folgenden Themen sind im Vorstellungsgespräch verboten und dürfen vom Kandidaten mit einer Lüge beantwortet werden:
- Schwangerschaft
- Eheschließung
- Familienplanung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Konfessionszugehörigkeit
- Parteizugehörigkeit
- Gehalt
Wichtig ist, dass Du Dir vorher Gedanken machst, welche verbotenen Fragen kommen könnten (siehe oben) und wie Du Dich dazu äußern willst. Zögern oder schweigen kann wie gesagt schlecht sein. Eine Lüge magst Du Dir vielleicht vorher zurechtlegen und ein paar mal aufsagen, damit sie flüssig über die Zunge geht und Du nicht rot wirst. Du könntest es auch auf die humorvolle Tour versuchen: „Schwanger? Ich? Wie soll das gehen? Mein Freund und ich sind katholisch und nicht verheiratet!“ 😉
Erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch
Gesundheitsfragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt, wenn sie das Arbeitsverhältnis an sich betreffen. Also immer dann, wenn der Arbeitgeber herausfinden möchte, ob die Ausübung der Tätigkeit auf Dauer eingeschränkt ist. Ein Beispiel dafür ist ein Stotterer, der sich auf eine Stelle im Callcenter bewirbt. Den darf ich fragen, ob er aufgrund von Aufregung nur in im Vorstellungsgespräch stottert oder auch sonst immer. Ehrlich zu antworten wäre in dem Fall Pflicht. Wobei es eine gute Idee sein kann, es einfach mal eine Probezeit lang miteinander zu versuchen, wenn sonst alles passt und man sich mag. 😉
Ehrlich sein sollte auch ein Kandidat mit Vorstrafe, der sich auf eine Stelle als Kassierer bewirbt. Oder ein Kraftfahrer, der Vorstrafen im Bereich der Straßenverkehrsordnung hat. Wenn der Räuber aber nicht kassieren, sondern in der Bank nur Fenster putzen will und der vorbestrafte Kraftfahrer nicht auf den Bock, sondern ins Marketing möchte, dann tun die Vorstrafen nichts zur Sache! Auch die Reinigungskraft in der katholischen Kirche, darf Atheistin oder Buddhistin sein und dürfte – falls sie verbotener Weise nach ihrer Konfession gefragt würde – lügen und behaupten, sie sei überzeugte Katholikin.
Unzulässige Fragen in sozialen Netzwerken recherchieren
Du siehst schon: Das ist eine ganz schön komplizierte Kiste. Und wenn Du Dir ein wunderschönes Geflecht aus legalen Lügen zurecht gelegt hast, bist Du auch nicht auf der sicheren Seite. Arbeitgeber können sich die Antworten auf die unzulässigen Fragen oft ja ohne großen Aufwand in den sozialen Netzwerken zusammensuchen. Ja genau: Da musst Du dann auch noch dran denken und gründlich aufräumen! 😉
Nicht nur deswegen würde ich ganz persönlich mir keine Lügen überlegen, sondern mir vorher Gedanken machen, wann ich aufstehe und gehe. Denn wenn mir zum Beispiel eine Gewerkschaftszugehörigkeit zum Nachteil ausgelegt werden soll, dann weiß ich, was die Stunde geschlagen hat. Dann brauchen wir nicht weiter zu reden. Ich habe im vergangenen Jahr schlechte Erfahrungen damit gemacht, bei einem potentiellen Kunden aus Höflichkeit bis zum Schluss sitzen zu bleiben. Du kannst aber wegen mir auch gerne brav sitzen bleiben und selbst auf die heiße Herdplatte packen. Nur zu! Das ist eine steile Lernkurve! *lacht* 😉
Wenn Du Hilfe brauchst …
Der klassische Bewerbungsweg hat, wie Du siehst, so einiges zu bieten. „Aussagekräftige“ Bewerbungsunterlagen mit Phantasiegehältern und legale Lügen im Vorstellungsgespräch, um nur zwei Beispiele zu nennen. 😉
Wenn Du darauf keinen Bock hast, dann weißt Du ja, zu wem Du Kontakt aufnehmen kannst. 🙂 Falls Du im offenen Arbeitsmarkt schon unter die Räder gekommen bist, dann kann ich Dir die Kanzlei von Martin J. Warm in Paderborn empfehlen. Zusammen werdet Ihr die passenden Päckchen schnüren. Davon bin ich fest überzeugt! 😉
In diesem Sinne und ganz egal ob mit Martin oder mir: Immer heiter weiter! 🙂
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Wenn Du Fragen an mich oder meine Interviewpartner hast, dann hinterlasse einen Kommentar oder schick mir eine Mail.
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Über das Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch, spreche ich heute mit dem Fachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht Martin J. Warm, aus Paderborn. Ich bin ehrlich gesagt sehr froh, dass ich bei der Suche im verdeckten Arbeitsmarkt diese Art von Gespräch erst zu einem Zeitpunkt führe, an dem man sich persönlich schon etwas besser kennt und Vertrauen zueinander aufgebaut hat. Denn selbst wenn ich rechtlich sicher mit einer Lüge durchkomme, ist das ja keine gute Basis für die zukünftige Zusammenarbeit. Wenn mir ein Personaler eine nicht zulässige Frage stellt, dann interessiert mich vor allem die Motivation dahinter: Setzt sich jemand bewusst über die Regeln hinweg? Und wenn ja, aus bösen oder guten Gründen? Oder war es einfach Unwissenheit? Ich hätte zum Beispiel nicht gewusst, dass die Frage nach dem bisherigen Gehalt auf der roten Liste steht. Da darfst Du Dir ganz frei von der Leber weg eine Zahl ausdenken, was Du verdient hast. Und das ginge sogar schon im Anschreiben! Ungelogen: Bei dieser Art von Lüge, da gehe sogar ich noch mit. 😉 Die Gehaltsfrage nervt eh wie Sau! Vor allen Dingen, wenn sie nur dazu dient, um schnell aussortieren zu können. Oder wenn ich mit einem Gehaltswunsch zu einem Zeitpunkt ins Blaue schießen soll, an dem ich die Aufgabe noch gar nicht konkret kenne.
Lüge kann zum Kündigungsgrund werden
Auf dem klassischen Bewerbungsweg kann das Vorstellungsgespräch zum Katz-und-Maus-Spiel werden, bei dem ich gut aufpassen muss. Denn wenn ich eine zulässige Frage gestellt bekomme und bei der Antwort lüge, dann kann diese Lüge anschließend zum Kündigungsgrund werden.
Wird mir eine unzulässige Frage gestellt, dann habe ich mir am besten vorher überlegt, was ich im Fall der Fälle antworte. Denn Zögern, Schweigen oder auch die Wahrheit, kann mich auch den Job kosten.
Und selbst wenn ich auf eine unzulässige Frage legal mit einer Lüge antworte, bin ich nicht auf der sicheren Seite. Wegen der Lüge kann mir der Arbeitgeber dann zwar nichts anhaben, aber er kann mir andere Päckchen schnüren, um mich wieder los zu werden.
Was genau es mit dem „Päckchen schnüren“ auf sich hat, erfährst Du in dem ersten Podcast, den ich mit Martin im Oktober 2019 aufgenommen habe. Deswegen noch mal mein Rat: Leute kennenlernen, Beziehungen aufbauen, dann erst den Sack zumachen. 😉 Natürlich kannst Du auch auf dem Weg auf die Nase fallen. Das Risiko ist meiner Meinung nach aber deutlich geringer.
Es gilt §7 des Bundesgleichstellungsgesetz
Die Grundlage, auf der wir das Vorstellungsgespräch im Interview beleuchten, ist der §7 des Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG). Krass sperriger Name, oder? 😉 Dieses Gesetz gilt nicht nur für die Bundesverwaltung und die Gerichte des Bundes, sondern strahlt auch auf andere Arbeitsverhältnisse aus. Es gilt also auch, wenn du nicht im Öffentlichen Dienst beschäftigt oder dort gerade in einem Bewerbungsprozess bist.
Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch
Fragen zu folgenden Themen sind im Vorstellungsgespräch verboten und dürfen vom Kandidaten mit einer Lüge beantwortet werden:
- Schwangerschaft
- Eheschließung
- Familienplanung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Konfessionszugehörigkeit
- Parteizugehörigkeit
- Gehalt
Wichtig ist, dass Du Dir vorher Gedanken machst, welche verbotenen Fragen kommen könnten (siehe oben) und wie Du Dich dazu äußern willst. Zögern oder schweigen kann wie gesagt schlecht sein. Eine Lüge magst Du Dir vielleicht vorher zurechtlegen und ein paar mal aufsagen, damit sie flüssig über die Zunge geht und Du nicht rot wirst. Du könntest es auch auf die humorvolle Tour versuchen: „Schwanger? Ich? Wie soll das gehen? Mein Freund und ich sind katholisch und nicht verheiratet!“ 😉
Erlaubte Fragen im Vorstellungsgespräch
Gesundheitsfragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt, wenn sie das Arbeitsverhältnis an sich betreffen. Also immer dann, wenn der Arbeitgeber herausfinden möchte, ob die Ausübung der Tätigkeit auf Dauer eingeschränkt ist. Ein Beispiel dafür ist ein Stotterer, der sich auf eine Stelle im Callcenter bewirbt. Den darf ich fragen, ob er aufgrund von Aufregung nur in im Vorstellungsgespräch stottert oder auch sonst immer. Ehrlich zu antworten wäre in dem Fall Pflicht. Wobei es eine gute Idee sein kann, es einfach mal eine Probezeit lang miteinander zu versuchen, wenn sonst alles passt und man sich mag. 😉
Ehrlich sein sollte auch ein Kandidat mit Vorstrafe, der sich auf eine Stelle als Kassierer bewirbt. Oder ein Kraftfahrer, der Vorstrafen im Bereich der Straßenverkehrsordnung hat. Wenn der Räuber aber nicht kassieren, sondern in der Bank nur Fenster putzen will und der vorbestrafte Kraftfahrer nicht auf den Bock, sondern ins Marketing möchte, dann tun die Vorstrafen nichts zur Sache! Auch die Reinigungskraft in der katholischen Kirche, darf Atheistin oder Buddhistin sein und dürfte – falls sie verbotener Weise nach ihrer Konfession gefragt würde – lügen und behaupten, sie sei überzeugte Katholikin.
Unzulässige Fragen in sozialen Netzwerken recherchieren
Du siehst schon: Das ist eine ganz schön komplizierte Kiste. Und wenn Du Dir ein wunderschönes Geflecht aus legalen Lügen zurecht gelegt hast, bist Du auch nicht auf der sicheren Seite. Arbeitgeber können sich die Antworten auf die unzulässigen Fragen oft ja ohne großen Aufwand in den sozialen Netzwerken zusammensuchen. Ja genau: Da musst Du dann auch noch dran denken und gründlich aufräumen! 😉
Nicht nur deswegen würde ich ganz persönlich mir keine Lügen überlegen, sondern mir vorher Gedanken machen, wann ich aufstehe und gehe. Denn wenn mir zum Beispiel eine Gewerkschaftszugehörigkeit zum Nachteil ausgelegt werden soll, dann weiß ich, was die Stunde geschlagen hat. Dann brauchen wir nicht weiter zu reden. Ich habe im vergangenen Jahr schlechte Erfahrungen damit gemacht, bei einem potentiellen Kunden aus Höflichkeit bis zum Schluss sitzen zu bleiben. Du kannst aber wegen mir auch gerne brav sitzen bleiben und selbst auf die heiße Herdplatte packen. Nur zu! Das ist eine steile Lernkurve! *lacht* 😉
Wenn Du Hilfe brauchst …
Der klassische Bewerbungsweg hat, wie Du siehst, so einiges zu bieten. „Aussagekräftige“ Bewerbungsunterlagen mit Phantasiegehältern und legale Lügen im Vorstellungsgespräch, um nur zwei Beispiele zu nennen. 😉
Wenn Du darauf keinen Bock hast, dann weißt Du ja, zu wem Du Kontakt aufnehmen kannst. 🙂 Falls Du im offenen Arbeitsmarkt schon unter die Räder gekommen bist, dann kann ich Dir die Kanzlei von Martin J. Warm in Paderborn empfehlen. Zusammen werdet Ihr die passenden Päckchen schnüren. Davon bin ich fest überzeugt! 😉
In diesem Sinne und ganz egal ob mit Martin oder mir: Immer heiter weiter! 🙂
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