RBL019: Digitaler Nachlass
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Eigentlich wollten Rechtsanwalt Thomas Schwenke und ich eine gruselige Halloween-Folge aufnehmen, in der es um den Tot geht. Wann ist man juristisch tot und wer stellt das fest? Was darf man mit dem Körper machen und ist das eigentlich Sondermüll? Wer ist wann und wie für eine Leiche verantwortlich? Wann gibt es eine Autopsie?
Aber leider fehlt uns dazu der passende fachkundige Gesprächspartner, der über solche Sachen Auskunft geben kann. Falls sich unter den geneigten Lesern jemand befindet, der sich damit auskennt oder der jemanden kennt, der jemanden kennt: Ich freue mich über Nachricht!
Aber immerhin: Der zweite Teil hat geklappt. Zu Gast war Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband, die unter anderem die Aktion #machsgut zum digitalen Nachlass betreut. Folgerichtig geht es in dieser Folge darum, wer nach unserem Tod eigentlich Zugriff auf unsere Daten, Zugänge und Profile hat und was man beachten sollte, wenn man sich darum kümmert, bevor es zu spät ist.
In der knapp über einer Stunde langen Sendung werden viele diffizile Problemfälle, Spitzfindigkeiten und Unwägbarkeiten. Auch wenn die vielleicht manchmal etwas kompliziert sind, lautet die gute Nachricht: Die meisten davon lassen sich eben damit umschiffen, dass man einen digitalen Nachlass anlegt. Was das im Detail bedeutet, kann man hier hören:
Ausführliche Shownotes gibt es im Blog von Thomas Schwenke, in dem wir uns auch über inhaltliche/juristische Kommentare und Anmerkungen freuen. Hinweise zu Moderation und technischer Produktion nehmen wir gerne in den hiesigen Kommentaren entgegen. Die Rechtsbelehrung kann man per RSS oder iTunes abonnieren, auf Twitter folgen und die Produktion weiterer Folgen unterstützen.
Der Beitrag RBL019: Digitaler Nachlass erschien zuerst auf richter.fm.
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