RBL012: Arbeitnehmerdatenschutz
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Wenn ich mich normalerweise mit dem Rechtsanwalt Thomas Schwenke (Twitter) treffe, um eine Rechtsbelehrung aufzunehmen, habe ich wenigstens grob eine Ahnung worum es geht. Ja, Juristerey ist oft seltsam, absurd und verwirrend, aber es gibt meistens wenigstens eine leicht verständliche Basis, wie zum Beispiel „Du sollst nicht stehlen!“. Arbeitnehmerdatenschutz ist da eine Ausnahme.
Klar ist, dass Arbeitnehmer nicht überwacht werden möchten. Aber wieso sie diesen Anspruch juristisch haben und wo der herkommt, war – zumindest für mich – nicht so einfach zu verstehen. Thomas hatte glücklicherweise Unterstützung von Bea Hubrig, einer weiteren Rechtsanwältin, die auch gleich noch ein praktisches Beispiel mitgebracht hat: Ein gewonnenes Urteil gegen eine bekannte Computerfirma, die in einer deutschen Filiale einen Mitarbeiter per Videokamera überwacht haben.
Welche Firma das ist, welche Rolle Plutonium beim Arbeitnehmerdatenschutz spielt und wie informativ es sein kann, wenn zwei Anwälte gegensätzlicher Meinung sind, kann man sich hier ganz in Ruhe ((und wenn nötig: immer wieder)) anhören:
Wir freuen uns über inhaltliche/juristische Kommentare im Blog von Thomas Schwenke und Anmerkungen zu Moderation und technischer Produktion in den hiesigen Kommentaren. Wer die Produktion des Podcasts unterstützen möchte, kann dies hier tun.
Der Beitrag RBL012: Arbeitnehmerdatenschutz erschien zuerst auf richter.fm.
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