Der EncroChat-Hack – sind „erhackte“ Beweise verwertbar?
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In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Owen Mc Grath den Hack von Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat. Wegen des Angebotes anonymer und verschlüsselter Nutzung waren die Handys und Chat-Programme von EncroChat besonders im kriminellen Milieu in ganz Europa beliebt. Französische Ermittlungsbehörden hatten die Plattform zur Überführung der Straftäter bereits 2020 gehackt. Nunmehr häufen sich auch in Deutschland die gerichtlichen Entscheidungen, welche sich auf Beweise aus diesem Hack stützen. Hierbei stellt sich juristisch insbesondere die Frage der Verwertbarkeit der Beweise.
Einen aktuellen Infobriefbeitrag finden Sie in der Märzausgabe DFN-Infobrief Recht.
Das Urteil des BGHs zum Nachlesen: BGH vom 08.02.2022, 6 StR 639/21. Pressemitteilung zu einem weiteren BGH-Beschluss in der Sache finden Sie hier.
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