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Mal wieder neues zum Beweiswert der AU!
Manage episode 418121425 series 3302971
Heute befasse ich mich mit einem bemerkenswerten Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, das die Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit weiterentwickelt und an Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts anknüpft.
In dem Urteil, das unter dem Aktenzeichen 6 Sa 416/23 geführt wird, wurden wichtige Punkte geklärt, die für die Praxis von enormer Bedeutung sind.
In der Beratungspraxis meines Teams Arbeitsrecht der Kanzlei Wulf & Collegen stellen wir sehr häufig fest, das die Arbeitgeber nicht um ihre Rechte wissen und sie deswegen auch nicht wahrnehmen. Dies wird verschärft durch fehlende praktische Tools mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wichtige Auskunftsansprüche werden von den Arbeitgebern nicht geltend gemacht, weil sich immer noch der falsche Mythos hält, dass die kranken Mitarbeiter die Diagnose, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, nicht dem Mitarbeiter mitteilen müssen.
Ich möchte diese Aspekte genauer betrachten und ihre Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber diskutieren.
----
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“. Dein Podcast und YouTube-Kanal.
Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.
Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.
Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.
Ich bin Vortragsredner und Speaker.
Hier erfährst Du mehr:
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
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Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an
info@kanzlei-wulf.de
Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.
Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank
dein Sandro und
dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen
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Heute befasse ich mich mit einem bemerkenswerten Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, das die Rechtsprechung zur Arbeitsunfähigkeit weiterentwickelt und an Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts anknüpft.
In dem Urteil, das unter dem Aktenzeichen 6 Sa 416/23 geführt wird, wurden wichtige Punkte geklärt, die für die Praxis von enormer Bedeutung sind.
In der Beratungspraxis meines Teams Arbeitsrecht der Kanzlei Wulf & Collegen stellen wir sehr häufig fest, das die Arbeitgeber nicht um ihre Rechte wissen und sie deswegen auch nicht wahrnehmen. Dies wird verschärft durch fehlende praktische Tools mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Wichtige Auskunftsansprüche werden von den Arbeitgebern nicht geltend gemacht, weil sich immer noch der falsche Mythos hält, dass die kranken Mitarbeiter die Diagnose, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat, nicht dem Mitarbeiter mitteilen müssen.
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Ich war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
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