

In der ausländischen Sonne sitzen und für den heimischen Arbeigeber arbeiten – geht das? Eine Arbeitnehmerin, die pandemiebedingt eh im Homeoffice war, hat sich kurzerhand gedacht, dass sie auch aus der Schweiz arbeiten könnte. Der entsprechende Antrag wurde jedoch vom Arbeitgeber abgelehnt. Darauf wollte die Arbeitnehmerin den Antrag arbeitsgerichtlich durchfechten – jedoch ohne Erfolg. Die Rechtsanwälte Sandra Becker und Tobias Gerlach diskutieren das zugehörige Urteil des Arbeitsgerichts München.
Themen in der heutigen Folge:
Seminarempfehlung aus dem Podcast:Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br163
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